Bereits mit Abschluss des Vertrages wird Ihnen das Schiff wirtschaftlich zugerechnet. Sie können so sämtliche Steuervergünstigungen und Abschreibungen nutzen und frei gestalten. Da es sich beim Mietkauf quasi um einen Verkauf des Schiffes auf Raten handelt, ist die jeweilige Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung mit der ersten Mietkaufrate fällig. Sie, als Mietkäufer, können diese als Vorsteuer voll geltend machen. Und mit Zahlung der letzten Rate bzw. der Blockrate geht auch das zivilrechtliche Eigentum automatisch auf Sie über.